Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP1. Wir retten das Klima! Es ermöglicht unser Leben. |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Eingereicht: | 08.06.2021, 15:48 |
WP1.4. Weniger Energie verbrauchen.
Text
Im Energiesektor liegen große Einsparpotentiale. Derzeit werden 40% des
deutschen Endenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasser verwendet. Im
Wärmesektor werden somit ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verursacht.
Die Reduzierung des Verbrauchs in Gebäuden, hohe Energieeffizienzstandards und
der Ausstieg aus der fossilen Wärme sind vor diesem Hintergrund zentrale Themen
der Energiewende und damit grundlegend für den Klimaschutz.
Um die Klimaziele zu erreichen, müssen bis 2040 alle Gebäude in Deutschland
einen nahezu klimaneutralen Energiestandard erreichen. Heute entsprechen
lediglich die Hälfte der 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland dem aktuellen
Wärmeschutzstandard.
Durch effektivere Isolierungen muss die Wärme in den Gebäuden gehalten werden
und überall da, wo es möglich ist, sollte Restwärme genutzt werden.
Flächenheizungen mit geringeren Vorlauftemperaturen ermöglichen es, Wärmepumpen
und Abwärme aus Industrieprozessen besser zu nutzen und Transportverluste in
Wärmenetzen gering zu halten.
Umfassend Energie sparen können wir mit:
- einem Landesprogramm für die energetische Wohnviertelsanierung, von
dem Alle, Mieter:innen, Vermieter:innen und Bauherr:innen, profitieren.
einer Verpflichtung der Kommunen jeden Bebauungsplan durch ein
Energieeffizienz- und Klimaschutzkonzept, orientiert am 1,5°C-Ziel, zu
untersetzen und dieses umzusetzen.
- bestmögliche Energiestandards oberhalb der aktuellen gesetzlichen
Mindestwerte.
- Wärmenutzungskonzepten für Neu- und Altbauten, als auch für Betriebe.
- einem klimaverträglichen Umbau der Heizungsanlagen in Bestandsbauten.
- einer günstigen, erneuerbaren Wärmeversorgung über regionale Netze.
- eine schrittweise Abkehr von der konventionellen Verwendung von Beton,
Ziegel, Stahl und Kunststoff und Einsatz von nachwachsenden,
recyclingfähigen Baustoffen.
einer Anpassung der Landesbauordnung M-V, welche die Bauämter
verpflichtet, die EnEV-/GEG-Nachweise zum Bauantrag einzufordern, zu
prüfen und durchzusetzen.